Wiederholung der Rettungsfähigkeit für aufsichtsführende Lehrkräfte:
Diese Ausbildung bzw. Auffrischung bieten wir nicht an!
Die aktuelle Rechtslage sieht eine Auffrischung im Rhythmus von fünf Jahren vor.
Zur Teilnahme an einer Veranstaltung zur Wiederholung der Rettungsfähigkeit für nur aufsichtsführende Lehrkräfte wenden Sie sich bitte an die ZFS.
Hinweise:
Die erfolgreiche Teilnahme ist keine Wiederholungsprüfung nach den Vorgaben des Sporterlasses in seiner aktuellen Fassung.
Sie ist auch keine Wiederholungsprüfung nach den Vorgaben der DLRG.
Sie führt nicht zu einer Verlängerung im Sinne der DLRG bzw. der Wasserwacht. Es erfolgt somit kein Eintrag bei Wiederholungsprüfungen im Rettungsschwimmpass!
Anforderungen:
Die Überprüfung erfolgt meist ohne Pause in dieser festgelegten Reihenfolge:
Etwa 15 Meter in Bauchlage zu einem Verunfallten anschwimmen, von der Wasseroberfläche auf 2 bis 3 Meter Tiefe abtauchen, um einen kleinen Tauchring heraufzuholen, sicheres Lösen aus einer Umklammerung, rund 15 Meter eine Person an den Beckenrand mittels Kopf- oder Achselschleppgriff schleppen und diese Person aus dem Wasser an den Rand bringen. Anschließend die praktische Vorführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung (Reanimation).



